Informationen gemäß Art. 13 DSGVO für das Projekt "PISA"

Hier können Sie nachlesen wie wir (Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen, Alpenstraße 121, 5020 Salzburg – in der Folge kurz "IQS") die im Rahmen der PISA-Studie erhobenen personenbezogenen Daten verarbeiten.

Wer erhebt und verarbeitet Ihre Daten?

Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen
Datenschutzbeauftragter
Alpenstraße 121
5020 Salzburg

E-Mail: datenschutz@iqs.gv.at

und

OECD – Organization for Economic Co-operation and Development
2, rue André Pascal
75775 Paris Cedex 16
Frankreich

Data Protection Officer:
Michael Donohue, DPO@oecd.org, +33 1 4524 1479

Data Protection Commissioner:
Billy Hawkes, DPC@oecd.org, +33 1 8555 4482

Erhebungszweck und rechtliche Grundlage

Ihre Angaben im Schulleiterfragebogen zu PISA werden ausschließlich für wissenschaftliche Zwecke genutzt. PISA ist eine internationale Bildungsstudie, die von der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung) mit Sitz in Paris geleitet wird. Die Durchführung in Österreich obliegt dem IQS. Das IQS ist ausschließlich an aggregierten Daten und nicht an Einzeldaten von Personen interessiert.

Die Bereitstellung dieser personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags des IQS (§ 2 IQS-Gesetz, BGBl. I Nr. 50/2019 i. d. g. F.). notwendig

Die Teilnahme an PISA ist für Schüler/innen verpflichtend, nicht jedoch für Schulleiter/innen. Ihnen und Ihrer Schule wird durch eine Nicht-Teilnahme kein Nachteil erwachsen. Wir bitten Sie dennoch, die Studie durch Ihre Mitarbeit zu unterstützen.

Welche Informationen werden erhoben?

Die Schulleiter/innen der an PISA teilnehmenden Schulen werden gebeten, einen Fragebogen auszufüllen. Einzelne Fragen im Schulleiterfragebogen zu überspringen oder die Bearbeitung abzubrechen, ist jederzeit möglich.

Mit Ihren Angaben im Fragebogen stellen Sie uns wichtige Hintergrundinformationen wie z. B. Schülerzahlen und Ausstattung an der Schule oder Unterrichtszeit sowie Ihre Meinungen zu Rahmenbedingungen des Kompetenzerwerbs an Ihrer Schule zur Verfügung.

Im Rahmen der Datenerhebung über einen Onlinefragebogen werden auch Administrationsdaten wie beispielsweise Log-In-Zeit, Gesamtanzahl der Anmeldungen, ob der Fragebogen bereits abgesendet wurde etc. gespeichert.

Mit den im Rahmen des Fragebogens erhobenen Informationen können Benutzer allerdings namentlich nicht identifiziert werden, obgleich jeder Schule eine "PISA-ID" zugeteilt wird, um die Schule eindeutig identifizieren zu können. Das Verhältnis zwischen dieser ID und der Schulkennzahl ist der Schulkoordinatorin/dem Schulkoordinator an Ihrer Schule, dem nationalen PISA-Team am IQS und den beiden Vertragspartnern der OECD WESTAT (Maryland, USA; führt die Stichprobenziehung für PISA durch) und Educational Testing Service (ETS, New Jersey, USA; nimmt die Datenverarbeitung von PISA vor) bekannt. Darüber hinaus kennt die einer Schule zugeordnete Testleiterin/der einer Schule zugeordnete Testleiter die jeweilige Schulkennzahl und die PISA-ID und ggf. die/der der Schule zugeteilten Qualitätsbeobachter/in. Derartige Informationen werden nicht mit Dritten, die an der Studie nicht involviert sind, geteilt.

Wo, wie und wie lange werden PISA-Daten gespeichert?

Das IQS hält sich an die Vorgaben des geltenden Datenschutzrechts. Alle Mitarbeiter/innen des IQS sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet (§ 46 BDG).

Die Daten werden folgendermaßen gespeichert:

Die Antworten auf die Fragen im Schulleiterfragebogen werden pseudonymisiert dauerhaft gespeichert, sodass sie für Analysen erhalten bleiben. Diese Antworten werden in einer Datenbank zusammengefasst, die es Forscherinnen und Forschern ermöglicht, die Bildungssysteme der Teilnehmerländer zu vergleichen (siehe auch Öffentlicher Datenzugang unten).

Wie und wem werden PISA-Daten übermittelt?

Die Daten aus dem Schulleiterfragebogen werden vom IQS an ETS und WESTAT in pseudonymisierter Form via sicherem FTP-Server zur weiteren Verarbeitung übermittelt. Das bedeutet, dass personenbezogene Daten ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer natürlichen Person zugeordnet werden können. Alle solchen Informationen (z. B. die Schulkennzahl) werden getrennt gespeichert und verarbeitet und sind durch technische und organisatorische Maßnahmen vor der Zusammenführung geschützt.

Die Datenübermittlung in die USA als ein Drittland im Sinne der Europäischen Datenschutzverordnung ist abgesichert durch angemessene und zweckdienliche Maßnahmen, gem. Art 46 DSGVO, wie verbindliche Datenschutzvorschriften und individuellen Vertragsklauseln zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter.

Öffentlicher Datenzugang

Die finale Forschungsdatenbank wird der Öffentlichkeit auf der Webseite http://www.oecd.org/pisa/data/ zur Verfügung gestellt:

Alle Daten in dieser Datenbank sind pseudonymisiert und können keinen Individuen zugeordnet werden.

Wer erhebt und verarbeitet Ihre Daten?

Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen
Datenschutzbeauftragter
Alpenstraße 121
5020 Salzburg

E-Mail: datenschutz@iqs.gv.at

und

OECD – Organization for Economic Co-operation and Development
2, rue André Pascal
75775 Paris Cedex 16
Frankreich

Data Protection Officer:
Michael Donohue, DPO@oecd.org, +33 1 4524 1479

Data Protection Commissioner:
Billy Hawkes, DPC@oecd.org, +33 1 8555 4482

Welche Daten verarbeiten wir?

Wir verarbeiten deine Ergebnisse aus dem PISA-Test. Dieser besteht aus deinen Antworten auf die Testaufgaben zu Lesen, Mathematik,  Naturwissenschaft und Finanzkompetenz sowie aus deinen Antworten auf die Fragen im Schülerfragebogen. Z. B.:

  • Wir verarbeiten deine Antworten auf Fragen zu dir (z. B. Alter, Geschlecht, Geburtsland, Sprachgebrauch, Schulkarriere, Noten im letzten Semesterzeugnis, Berufswunsch, außerschulischen Aktivitäten) und deinem familiären (Lern-)Umfeld (z. B. Geburtsland, Schulbildung und Beruf deiner Eltern; Besitz von Büchern/elektronischen Geräten)
  • Außerdem verarbeiten wir Fragen zu deinem (Mathematik-)Unterricht, deine Einstellungen zu Mathematik und deinen Lernstrategien.
  • Weiters deine Antworten auf die Fragen im Fragebogen zu deinen Finanzkompetenzen (z. B. Welche finanziellen Themen wurden im Unterricht behandelt; welche finanziellen Themen werden mit Eltern/Freunden besprochen; ob du neben der Schule jobbst, um dein eigenes Geld zu verdienen, etc.).
  • Zudem Fragen zu deinem Umgang mit Stress, deinem Umgang mit Mitschüler/innen, deinen Emotionen in der Schule, deiner Einschätzung zum Nutzen der Schule.
  • Und zuletzt Fragen nach deiner Computernutzung und deinem Umgang mit elektronischen Medien.

Da PISA am Computer durchgeführt wird, werden weitere Information gespeichert, z. B., wann sich ein Benutzer anmeldet, wie lange eine Aufgabe/Frage angesehen wird, ob zu einer bereits beantworteten Frage zurückgesprungen wird, etc.

Zweck der Datenverarbeitung

Wir verarbeiten diese Daten zu folgendem Zweck: Durchführung der PISA-Studie und wissenschaftliche Analyse der Daten.

Die Mitwirkung von Schülerinnen und Schülern an PISA ist nach § 4 Abs. 1 IQS-Gesetz (BGBl. I Nr. 50/2019 i. d. g. F.) verpflichtend und befreit von der Teilnahme am Unterricht im unbedingt erforderlichen Ausmaß (ausgenommen land- und forstwirtschaftliche Fachschulen der Länder).

Den Großteil der Daten erheben wir im Rahmen des PISA-Tests selbst; manche deiner Daten erhalten wir allerdings bereits vor der Erhebung von der Schulleitung (z. B. dein Geschlecht oder dein Geburtsmonat und -jahr).

Die Bereitstellung dieser personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags des IQS (§ 2 IQS-Gesetz, BGBl. I Nr. 50/2019 i. d. g. F.). notwendig.

Übermittlung der personenbezogenen Daten

Nach der Durchführung der Studie werden die Leistungs- und Fragebogendaten vom IQS an die beiden Vertragspartner der OECD Educational Testing Service (New Jersey, USA) und WESTAT Maryland, USA) pseudonymisierter Form via sicherem FTP-Server zur weiteren Verarbeitung übermittelt. Das bedeutet, dass personenbezogene Daten ohne zusätzliche Informationen nicht mehr einer natürlichen Person zugeordnet werden können. Alle solchen Informationen werden getrennt gespeichert und verarbeitet und sind durch technische und organisatorische Maßnahmen vor der Zusammenführung geschützt.

Die Datenübermittlung in die USA als ein Drittland im Sinne der Europäischen Datenschutzverordnung ist abgesichert durch angemessene und zweckdienliche Maßnahmen, gem. Art 46 DSGVO, wie verbindliche Datenschutzvorschriften und individuellen Vertragsklauseln zwischen Verantwortlichen und Auftragsverarbeiter.

Speicherdauer

Deine personenbezogenen Daten werden von uns nur so lange gespeichert, wie dies als nötig erachtet wird, um die genannten Zwecke zu erreichen. Wir speichern personenbezogene Daten jedenfalls solange, wie gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potenzieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.

Diese Antworten werden in einer Datenbank zusammengefasst, die es Forscherinnen und Forschern ermöglicht, die Bildungssysteme der Teilnehmerländer zu vergleichen (siehe auch Öffentlicher Datenzugang unten).

Öffentlicher Datenzugang

Die finale Forschungsdatenbank wird der Öffentlichkeit auf der Webseite http://www.oecd.org/pisa/data/ zur Verfügung gestellt:

Alle Daten in dieser Datenbank sind pseudonymisiert und können keinen Individuen zugeordnet werden.

Dein Datensatz ist nur mit einer Schüler-Identifikationsnummer (Schüler-ID) versehen, die dazu dient, alle Angaben, die du gemacht hast, zusammenzuführen. Die Schüler-IDs werden ausschließlich in der Schule durch die PISA-Schulkoordinatorin/den PISA-Schulkoordinator zu Beginn der Erhebung für eine kurze Zeit mit den Namen der Schülerinnen und Schüler zusammengebracht, damit sie sich an dem für sie vorgesehenen Computer anmelden können. Direktor/innen und Lehrer/innen haben keine Einsicht in die Antworten der Schüler/innen. Die Namensliste der Schülerinnen und Schüler wird zu keinem Zeitpunkt die Schule verlassen und muss nach der Durchführung der Testung (am Ende des Schuljahres) von der PISA-Schulkoordinatorin/vom PISA-Schulkoordinator datenschutzgerecht vernichtet und die elektronisch gespeicherten Namen gelöscht werden. Somit können die Schülernamen und die Schüler-IDs nicht mehr zusammengeführt werden. Dies bedeutet, dass das IQS bzw. die OECD zu keinem Zeitpunkt Antworten mit Namen von Schüler/innen verknüpfen kann.

Wer erhebt und verarbeitet Ihre Daten?

Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen
Datenschutzbeauftragter
Alpenstraße 121
5020 Salzburg

E-Mail: datenschutz@iqs.gv.at

und

OECD – Organization for Economic Co-operation and Development
2, rue André Pascal
75775 Paris Cedex 16
Frankreich

Data Protection Officer:
Michael Donohue, DPO@oecd.org, +33 1 4524 1479

Data Protection Commissioner:
Billy Hawkes, DPC@oecd.org, +33 1 8555 4482

Schulkoordinator/innen

Zur Administration von PISA im Auftrag des Bildungsministeriums benötigt das IQS an den Schulen Ansprechpersonen. Diese werden als Schulkoordinator/innen bezeichnet. Schulkoordinator/innen werden von der Schulleitung ernannt; die Wahrnehmung dieser Funktion an der Schule ist freiwillig.

Zu diesem Zwecke erhebt das IQS folgende Kontaktdaten der Schulkoordinator/innen über die Online-Plattform LimeSurvey: Nachname, Vorname, Titel, Geschlecht, dienstliche Telefonnummer, dienstliche E-Mail-Adresse.  Die Bereitstellung dieser personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags des IQS (§ 2 IQS-Gesetz, BGBl. I Nr. 50/2019 i. d. g. F.). notwendig.

Im Rahmen der Testabwicklung werden diese Informationen an folgende Personen und Institutionen zur Kontaktaufnahme und Abstimmung der Durchführung von PISA übermittelt:

  • an die Testleiterin/den Testleiter der Schule
  • an die nationale Qualitätsbeobachterin/den nationalen Qualitätsbeobachter (diese Person beobachtet für das IQS die Testsitzungen und protokolliert den Testablauf)
  • an die internationale Qualitätsbeobachterin/an den internationalen Qualitätsbeobachter (diese Person beobachtet für den internationalen Vertragspartner WESTAT (Maryland, USA) die Testsitzungen und protokolliert den Testablauf)
  • an Logistikpartnerunternehmen des IQS

Personenbezogenen Daten werden vom IQS nur so lange gespeichert, wie diese zur Abwicklung der Testsitzungen an den Schulen und zur Klärung von Fragen im Rahmen der Datenaufbereitung benötigt werden.

Testleiter/innen

Zur Durchführung von PISA im Auftrag des Bildungsministeriums benötigt das IQS Personen, die an den Schulen die Testsitzungen administrieren. Diese werden als Testleiter/innen bezeichnet. Testleiter/innen schließen für die Ausübung dieser Funktion einen Vertrag mit dem IQS ab.

Zu diesem Zwecke erhebt das IQS folgende Kontaktdaten der Testleiter/innen über die Online-Plattform LimeSurvey: Nachname, Vorname, Titel, Geschlecht, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer, Staatsbürgerschaft, Straße, PLZ, Ort, Bundesland, Politischer Bezirk, Telefonnummer, E-Mail, Bewerbungsunterlagen, Pädagogisches Profil, Stammschule, Personalnummer, Personalstelle, selbstständige Tätigkeit, UID-Nummer, Kontodaten, Wunschanzahl zu testender Schulen, mögliches Einsatzgebiet, PKW-Verfügbarkeit, Nebenwohnsitz. Die Bereitstellung dieser personenbezogenen Daten ist zur Erfüllung des gesetzlichen Auftrags des IQS (§ 2 IQS-Gesetz, BGBl. I Nr. 50/2019 i. d. g. F.). notwendig.

Im Rahmen der Testabwicklung werden diese Informationen an folgende Personen und Institutionen zur Kontaktaufnahme und Abstimmung der Durchführung von PISA übermittelt:

  • Bundeslandkoordinatorinnen und Bundeslandkoordinatoren an den Pädagogischen Hochschulen
  • Zuständiger Sozialversicherungsträger
  • Externe Personalverrechnung (zwecks Anmeldung und Abrechnung)
  • Testleiter/innen, mit denen ev. kooperiert werden muss (z. B. im Krankheitsfall)
  • Schulkoordinatorinnen/Schulkoordinatoren der Ihnen zugeteilten Schulen
  • an die nationale Qualitätsbeobachterin/den nationalen Qualitätsbeobachter (diese Person beobachtet für das IQS die Testsitzungen und protokolliert den Testablauf)
  • an die internationale Qualitätsbeobachterin/an den internationalen Qualitätsbeobachter (diese Person beobachtet für den internationalen Vertragspartner WESTAT (Maryland, USA) die Testsitzungen und protokolliert den Testablauf)
  • an Logistikpartnerunternehmen des IQS

Ihre personenbezogenen Daten werden von uns nur so lange aufbewahrt, um den genannten Zweck zu erreichen und wie dies nach anwendbarem Recht zulässig ist. Wir speichern Ihre personenbezogenen Daten jedenfalls, solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen oder Verjährungsfristen potentieller Rechtsansprüche noch nicht abgelaufen sind.

Ihre Rechte im Zusammenhang mit personenbezogenen Daten

Sie sind nach geltendem Recht (soweit im jeweiligen Fall anwendbar) berechtigt,

  • zu überprüfen, ob und welche personenbezogenen Daten wir über Sie gespeichert haben und Kopien dieser Daten zu erhalten,
  • die Berichtigung, Ergänzung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten, die falsch sind oder nicht rechtskonform verarbeitet werden, zu verlangen,
  • von uns zu verlangen, die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzuschränken,
  • unter bestimmten Umständen der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu widersprechen oder die für das Verarbeiten zuvor gegebene Einwilligung zu widerrufen,
  • Datenübertragbarkeit zu verlangen,
  • die Identität von Dritten, an welche Ihre personenbezogenen Daten übermittelt werden, zu kennen und
  • bei der zuständigen Behörde Beschwerde zu erheben.

Kontakt/Beschwerdestelle

Sollten Sie zu der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten Fragen oder Anliegen haben, wenden Sie sich bitte an unseren Datenschutzbeauftragten:

Institut des Bundes für Qualitätssicherung im österreichischen Schulwesen
Datenschutzbeauftragter
Alpenstraße 121
5020 Salzburg

E-Mail: datenschutz@iqs.gv.at

 

Beschwerdestelle:

Österreichische Datenschutzbehörde
Wickenburggasse 8
1080 Wien

E-Mail: dsb@dsb.gv.at

Beschwerdefrist: 1 bzw. 3 Jahre (§ 24 DSG)

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